Soft&Easy 30 Aktivsauerstoff Chlorfrei (12 Doppelbeute) 5,04 kg Bayrol
Mit Wirkstoffen zur zuverlässigen Desinfektion, Algenvernichtung und Klareffekt durch Trübungsentfernung.
SOFT & EASY ist pH-neutral und enthält zusätzlich Substanzen zur pH-Pufferung. Der enthaltene Härtestabilisator wirkt gegen Kalkausfällungen.
Desinfektion
Neben der pH-Wert-Regulierung ist die Wasserdesinfektion ein weiterer, essentieller Pflegeschritt. Denn nicht nur Sie fühlen sich in Ihrem Schwimmbad wohl, sondern auch unterschiedlichste Mikroorganismen. Diese sorgen durch eine rasche Vermehrung für Trübungen oder ein unansehliches Wasser – aber auch für ein erhöhtes Infektionsrisiko. Deshalb ist es notwendig, diese Mikroorganismen fern und das Poolwasser in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Das BAYROL Basis-Pflegesortiment bietet drei Methoden für die Wasserdesinfektion an:
mit Chlor
chlorfrei auf Basis von Aktivsauerstoff
mit Brom
Die Produkte der Basis-Pflege
Voraussetzung für ein sauberes Poolwasser ist die Durchführung einer Grundbehandlung bzw. Basis-Pflege. Die Einstellung des pH-Werts, die Wasserdesinfektion sowie die Wasseranalyse sind grundlegenden Schritte, die regelmäßig von Anfang an und über die gesamte Badesaison hinweg durchgeführt werden müssen. Dies sorgt für eine gleichbleibende Wasserqualität und dient somit zum Schutz von Ihnen und Ihren Badegästen.
Das Basis-Pflegesortiment von BAYROL ist denkbar einfach aufgebaut und für jeden Poolbesitzer, ob Neueinsteiger oder Profi, sofort verständlich und einfach anzuwenden.
Das gehört zur regelmäßigen Basis-Pflege:
pH-Regulierung
Wasserdesinfektion wahlweise mit Chlor, chlorfrei auf Basis von Aktivsauerstoff oder mit Brom
Wasseranalyse mit Teststreifen bzw. dem Pooltester
Der richtige Umgang mit BAYROL Produkten
BAYROL Produkte für die Poolwasserpflege sind chemische Produkte in teilweise hochkonzentrierter Form. Deshalb sind bei der Anwendung und bei der Lagerung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Bitte verwenden Sie BAYROL Produkte ausschließlich für den angegebenen Zweck, und lesen vor Gebrauch den gesamten Inhalt des Produktetiketts sorgfältig durch.
Bitte beachten Sie folgende Grundsätze:
Chemikalien gut verschlossen in kühlen, trockenen und gut belüfteten Räumen lagern. Vor direktem Sonnenlicht schützen.
Nicht gemeinsam mit Lebensmitteln, leicht korrosiven Stoffen und leicht entzündbaren Stoffen wie Lösungsmitteln, Ölen, Farben oder Abfällen lagern.
Grundsätzlich nicht mit anderen Chemikalien mischen.
Verschiedene Chlorprodukte niemals miteinander oder mit anderen Chemikalien mischen, weder in fester Form noch in konzentrierter Lösung!
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden, am besten bei der Dosierung Handschuhe tragen.
Verschüttete Trockenchemikalien zusammenkehren. Bei kleinen Mengen mit viel Wasser wegspülen, bei größeren Mengen beim Schwimmbad-Fachhändler oder bei BAYROL rückfragen, was zu tun ist.
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und anschließend einen Arzt konsultieren. Unbedingt Packung mit Etikett mitnehmen.
Konzentriertes Produkt nicht längere Zeit auf Haut, Kleidung oder nicht beständigen Werkstoffen einwirken lassen, sondern sofort mit viel Wasser abspülen.
Alle Chemikalien so aufbewahren, dass sie für Kinder und Unbefugte unerreichbar sind.
Nach EG-Richtlinien GefStoffV.
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 +P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P309 + P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Fällt nicht unter die ChemVerbotsV. Es besteht kein Selbstbedienungsverbot und es ist kein Sachkundenachweis erforderlich.